Welche Recht habe ich, wenn mein/e Ex-Partner/in die gemeinsamen Kinder in eine andere Stadt umziehen möchte?

Trennt sich ein Paar und kommt es zu einer Scheidung, verbleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bei beiden Elternteilen gemeinsam. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der die Kinder überwiegend betreuende Elternteil sich entschließt, mit den Kindern in eine andere Stadt oder gar ein anderes Bundesland zu ziehen?

Hier gilt: Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, alle das Kind betreffenden wichtigen Entscheidungen gemeinsam zu treffen, sofern das gemeinsame Sorgerecht besteht. Hierzu zählen unter anderem auch Entscheidungen, die den Aufenthalt des Kindes betreffen, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts grundsätzlich ebenfalls gemeinsam auszuüben ist. Möchte der Elternteil, bei dem die Kinder sich überwiegend aufhalten nun umziehen, bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils.

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