Wir verstehen, dass Kostentransparenz ein wichtiger (Entscheidungs-)Faktor Ihres Rechtsstreits sein kann. Aus diesem Grund werden Sie schon bei der Erstberatung über die voraussichtlich anfallenden Kosten und Gebühren (z. B. Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) informiert.
Erstberatung
In der Erstberatung nehmen wir eine erste Einschätzung der Rechtslage vor, gehen ggf. mit Ihnen Ihre Unterlagen durch, informieren Sie über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten.
Damit wir Ihrem Fall auch das notwendige Maß an Zeit widmen können, berechnen wir eine Erstberatungsgebühr i. H. v. EUR 190,00.
Die Berechnung der gesetzlichen Anwaltsgebühren
Die gesetzlich vorgegebene Gebührenordnung bildet – wie in anderen freien Berufen – den grundsätzlichen Rahmen der Gebührenberechnung; im Einzelfall gilt aber auch eine individuelle Vereinbarung mit dem Mandanten.
Das RVG regelt, dass das Anwaltshonorar vom sogenannten Streitwert abhängig ist oder innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens festgesetzt wird. Im Zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Wert des Streitgegenstandes, also dem Wert dessen, was Sie rechtlich durchsetzen möchten.
Kostenbeispiele[1]
Kostenbeispiel bei einem Zivilrechtsstreit, erste Instanz, Streitwert EUR 2.500,00
- Anwaltskosten: EUR 1.242,00
- Gerichtsgebühren: EUR 324,00
Kostenbeispiel bei einem Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung inkl. Hauptverhandlung beim Amtsgericht:
- Anwaltskosten: EUR 981,75
- Gerichtsgebühren: EUR 140,00
Vereinbarung fester Stundenhonorare
Die Abrechnung auf Basis eines festen Stundenhonorars kann dann sinnvoll sein, wenn Sie kontinuierlichen, jedoch vom Umfang her nicht vorhersehbaren, Beratungsbedarf haben. Die Höhe des Stundenhonorars richtet sich nach dem Tätigkeitsgebiet und der Schwierigkeit der Rechtsfrage und liegt in der Regel zwischen EUR 200,00 und EUR 300,00. Hinzuzurechnen sind aber Auslagen, Reise- und Abwesenheitskosten bei auswärtigen Terminen und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Rechtsabteilungsservice
Die Kanzlei bietet auch an, in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Arbeitsrecht als ausgelagerte Rechtsabteilung zu fungieren. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittelständige Unternehmen, die entweder keine dauerhafte Rechtsabteilung oder projektbezogene Unterstützung benötigen.
[1] Die genannten Kostenbeispiele stehen unter der Annahme, dass die Klageweise Geltendmachung der Ansprüche gescheitert ist. Die Kostenbeispiele stellen lediglich eine grobe Richtordnung dar. Die Kosten eines Verfahrens können individuell abweichen (z.B. Hinzutreten von Gutachterkosten). Eine konkrete fallübergreifende Darstellung der Kosten ist grundsätzlich nicht möglich.