Homeoffice – Eine Möglichkeit und viele Gefahren

Homeoffice ist ein Begriff, der seit Beginn der Corona-Krise in fast jedem Unternehmen ein Thema geworden ist.

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Zu Hause arbeiten hat für den Arbeitnehmer viele Vorteile; so kann er sich z.B. den (oft beschwerlichen) Weg zur Arbeit sparen, was sich auch auf der Kostenseite des Arbeitnehmers bemerkbar macht. 

Für den Arbeitgeber hat es den Vorteil, dass trotz der Corona-Krise der Betrieb weiterhin aufrechterhalten werden kann, obwohl die Bürosituation den Mindestabstand eigentlich nicht gewährleisten könnte. Jedoch benötigt der Arbeitgeber ein großes Stück Vertrauen, dass während der Arbeitszeit auch wirklich gearbeitet wird.

Oft wird die Situation des Homeoffice dadurch herbeigeführt, dass man dem Arbeitnehmer gegenüber zum Ausdruck bringt, er solle die nächste Zeit im Homeoffice arbeiten.

Wer das Arbeitsrecht kennt, der weiß, dass es so leicht nicht sein kann und eine Menge zu beachten ist.

Zunächst ist die Frage des Direktionsrechts zu klären; also darf der Arbeitgeber die Arbeitsleistung überhaupt via Homeoffice abrufen darf.

Damit keine betriebliche Übung eintritt, sollten auch die Dauer sowie die Widerrufsmöglichkeit des Homeoffice durch den Arbeitgeber geregelt sein. Auch der Arbeitsort sollte genau definiert werden; denn sicherlich möchten die meisten Arbeitgeber vermeiden, dass der Arbeitnehmer in einem öffentlichen Café oder womöglich noch am Strand arbeitet.

Die Geheimhaltung firmeninterner Daten sowie der Datenschutz als solcher spielt eine enorme Rolle. Wenn man im Zusammenhang mit Homeoffice den Arbeitsschutz anspricht, erfolgt meist nur zweifelhaftes Augenrollen.

Aber es ist so: Der Arbeitgeber ist grundsätzlich im Rahmen des Homeoffice auch für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich.

Um Haftungsfallen für Arbeitgeber & Arbeitnehmer zu vermeiden, muss auch dies geregelt werden. Sofern nichts anderes geregelt ist, muss der Arbeitgeber ebenfalls Aufwendungsersatz leisten (für die Bereitstellung und Nutzung der Arbeitsmittel sowie Strom, Wasser und Heizung).

Auch dies sollte vertraglich geregelt werden. Letztendlich gibt es eine Fülle an Dingen, die bei einem Homeoffice geregelt werden sollten.

In der Kanzlei Dr. Gosch werden Sie umfassend beraten – wir stehen Ihnen für Ihr Anliegen partnerschaftlich zur Seite!

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Bildquelle: © KostyaKlimenko / PantherMedia

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