Die fristgerechte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers möglich.
In jedem Fall handelt es sich um ein Schriftstück, in dem eine der Parteien erklärt, dass sie das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer bestimmten Frist beenden möchte.
Arbeitsrechtsexperten sprechen dann häufig auch von einer ordentlichen Kündigung.
Welcher Voraussetzungen bedarf die fristgerechte Kündigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Ganz gleich, welche Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte: Eine fristgerechte Kündigung ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die sich aus gesetzlichen Regelungen, betrieblichen Festlegungen, dem Arbeitsvertrag sowie einem möglicherweise vorhandenen Tarifvertrag ergeben.
Während ein kündigender Arbeitnehmer lediglich die Kündigungsfrist und die Schriftform wahren muss, ist ein Arbeitgeber, der seinem Mitarbeiter kündigen möchte, an zahlreiche weitere Voraussetzungen gebunden, wie beispielsweise:
- Es darf kein Nichtigkeitsgrund, wie die Verletzung der Grundrechte, Verstoß gegen Treu und Glauben oder Diskriminierung vorliegen.
- Die ordentliche Kündigung darf per Gesetz (z. B. Mutterschutzgesetz) oder aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nicht ausgeschlossen sein.
- Soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung laut Kündigungsschutzgesetz, sofern ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt.
- Anhörung des Betriebs- und Personalrates
- ordnungsgemäße Erklärung der Kündigung in Schriftform
- Wahrung der Kündigungsfrist
Sind alle Vorgaben und Formalien eingehalten, wird eine fristgerechte Kündigung zu dem Zeitpunkt wirksam gegenüber dem Vertragspartner ausgesprochen, in dem sie der Empfänger erhält (empfangsbedürftige Willenserklärung). Das Arbeitsverhältnis endet dann mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Welche Fristen gelten für eine fristgerechte Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Abweichungen von dieser Regel können im Arbeitsvertrag geregelt sein, wobei die vierwöchige Kündigungsfrist nicht unterschritten werden darf.
Häufig anzutreffen ist die arbeitsvertragliche Regelung, dass sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers orientiert.
Welche Fristen gelten für eine Kündigung durch den Arbeitgeber?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein abhängig beschäftigter, wirtschaftlich schwächerer Arbeitnehmer von einer Kündigung härter getroffen wird als ein Arbeitgeber.
Deshalb gelten für ordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber unter anderem auch längere Kündigungsfristen. Die im § 622 BGB gesetzlich festgeschriebene Frist richtet sich nach der Beschäftigungsdauer des von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmers.
Je länger das Beschäftigungsverhältnis gedauert hat, umso länger ist die gesetzliche Kündigungsfrist.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber weitere Regelungen, wie geltende Tarifverträge, mögliche Behinderungsgrade oder spezielle Kündigungsfristen im Falle von Insolvenzen berücksichtigen.
Aus welchen Gründen darf ein Arbeitgeber fristgerecht kündigen?
Die Gründe für eine fristgerechte Kündigung einzelner Arbeitnehmer können aus der wirtschaftlichen Unternehmenssituation resultieren oder sich aus Konstellationen ergeben, die im Verantwortungsbereich der Mitarbeiter liegen.
Typische Beispiele sind:
- Aufgrund der wirtschaftlichen Situation ist ein Stellenabbau erforderlich (betriebsbedingte Kündigung).
- Ein Arbeitnehmer kann seine Arbeitspflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen (personenbedingte Kündigung).
- Das Verhalten des Arbeitnehmers gibt Grund zu Beanstandungen (verhaltensbedingte Kündigung).
Fristgerechte Kündigungen aus Willkür, aus Altersgründen oder weil der Mitarbeiter von seinen Rechten Gebrauch gemacht hat, sind nicht zulässig.
Fristgerechte Kündigung: Wie sollte sich ein Arbeitnehmer verhalten?
Für Betroffene und deren Familien kommen zur Betroffenheit und Enttäuschung über die Kündigung in den meisten Fällen die Sorgen um die weitere wirtschaftliche Zukunft hinzu.
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Deshalb gilt: Selbst wer nicht gleich gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber vorgehen möchte, sollte sich im Falle einer Kündigung schnell rechtlichen Rat holen.
Eile ist deshalb geboten, weil eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens erhoben werden muss. Juristen sprechen hier von der 3-Wochen-Frist.
Ist dieser Zeitraum verstrichen, ist die Kündigung grundsätzlich wirksam (sofern sie formgerecht zugegangen ist) und eine gerichtliche Maßnahme nur noch schwer möglich.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsrechts, sodass wir uns (unter anderem) auf dem Terrain des Kündigungsschutzes sicher bewegen.
Selbst wenn Sie nicht um ihren Job kämpfen oder an Ihrem Arbeitsverhältnis festhalten möchten, stehen die Chancen gut, dass wir für Sie befristete Gehaltsfortzahlungen oder Abfindungszahlungen erwirken können.
Diese können zumindest die finanziellen Nachteile, die eine fristgerechte Kündigung für Arbeitnehmer mit sich bringen, ausgleichen.
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