Eine Checkliste hilft Ihnen dabei, auch in turbulenten Zeiten nicht den Überblick zu verlieren. Vor allem, wenn die Scheidung oder Trennung für Sie sehr überraschend kam, führt sie die nachfolgende Checkliste sicher durch die chaotische und emotionsgeladene Zeit.
Folgende Punkte sollten Sie bei einer geplanten oder anstehenden Trennung beachten:
- Trennungszeit beachten
- Tatsächlich getrennt leben: Wer soll ausziehen?
- Einverständliche Scheidung?
- Scheidungsunterlagen zusammenstellen
- Inventar des Hausrats erstellen
- Alle Einnahmen erfassen
- Einrichtung eines eigenen Bankkontos
- Vermögensaufteilung und Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Umgang und Sorgerecht für gemeinsame Kinder klären
- Neues Testament aufsetzen
- Beratung durch einen Fachanwalt/Spezialisten für Familienrecht
Trennungszeit beachten
Um einen erfolgreichen Scheidungsantrag zu stellen, muss grundsätzlich ein Jahr Trennungszeit abgewartet werden. Ist der andere Teil mit der Scheidung nicht einverstanden, kann sich die notwendige Trennungszeit auf drei Jahre verlängern. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist prinzipiell auch möglich, wenn beide Eheleute sich einig sind. Hier ist eine Feststellung der sog. „Zerrüttung“ der Ehe durch das Familiengericht allerdings Voraussetzung.
Tatsächlich getrennt leben
Ein Getrenntleben ist grundsätzlich auch in der eigenen Ehewohnung möglich. Hierbei ist jedoch die strikte Trennung der Lebensbereiche entscheidend. Es gilt: getrennt schlafen, getrennt essen, eigene Haushaltsführung, getrennte Finanzen.
Können die Parteien sich außergerichtlich nicht einigen, wer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, kann das Familiengericht hierzu angerufen werden und nimmt eine Aufteilung bzw. eine Wohnungszuweisung vor.
Abzuraten ist in jedem Fall von einer vorzeitigen Flucht aus der ehemals gemeinsam bewohnten Wohnung, wenn eine spätere Wiederkehr geplant ist. Wenn ein Rückkehrwille nicht innerhalb von sechs Monaten nach Überlassung der Wohnung vom Ausgezogenen bekundet wurde, wird unwiderleglich vermutet, dass die Wohnung auch in Zukunft an den anderen Teil überlassen sein soll.
Klären Sie bei einvernehmlicher Überlassung der Ehewohnung am besten auch bereits, ob für die Zeit der Überlassung eine Nutzungsentschädigung/Miete entrichtet werden soll.
Einverständliche Scheidung möglich?
Klären Sie am besten bereits während der Trennungszeit, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist. Besteht eine grundsätzliche Einigung, sind auch Regelungen zu Hausrat, Unterhalt, Umgang und Vermögensauseinandersetzung nötig. Dies kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
Scheidungsunterlagen zusammenstellen
Es sollte sichergestellt werden, dass Sie alle für Ihr Scheidungsverfahren wichtigen Unterlagen zusammensuchen und sicher aufbewahren. Solche Unterlagen sind etwa: Eheurkunde, Ehevertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Mietverträge, Kaufverträge zu größeren Anschaffungen. Sollten Sie Kredite aufgenommen oder sich in anderer Weise verschuldet haben, kopieren Sie auch dies betreffende Unterlagen und bewahren diese sicher auf.
Inventar des Hausrats erstellen
Schon bevor Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, sollten Sie alle Hausratsgegenstände erfassen und etwaige Kaufbelege aufbewahren. Im Scheidungsverfahren werden diese Gegenstände zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Kunst oder Wertgegenstände gehören auch nach Trennung und Scheidung regelmäßig noch dem Ehegatten, der sie angeschafft hat. Bewahren Sie deshalb entsprechende Kaufbelege sorgfältig auf.
Alle Einnahmen erfassen
Bevor Sie sich scheiden lassen, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Sie sowohl Ihre als auch die Einnahmen Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin vollständig kennen und erfassen. Diese Unterlagen werden später für Fragen des Unterhalts oder Vermögensausgleichs relevant.
Einrichtung eines eigenen Bankkontos
Sobald Sie sich getrennt haben, sollten Sie unverzüglich ein eigenes Bankkonto einrichten. So können Sie sicherstellen, dass Sie in Zukunft nicht mehr für neue Schulden oder das alte Konto mithaften.
Wichtig ist insbesondere, dass Sie in der Vergangenheit erteilte Kontovollmachten gegenüber der Bank sowie Ihrer Partnerin/Ihrem Partner widerrufen. Sie sollten auch Online-Accounts oder gemeinsam genutzte E-Mail-Adressen schnell ändern, um Missbrauch zu vermeiden.
Vermögensaufteilung und Unterhalt
Wenn nichts anderes vereinbart wurde (in einem Ehevertrag), gilt für Ehepaare in Deutschland der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der den Ehegatten gleiche Teilhabe an dem während der Ehezeit erwirtschafteten Zugewinn garantiert. Ausgangspunkt für den Zugewinnausgleichs ist das bei der Eheschließung bestehende Vermögen der Ehegatten (sog. Anfangsvermögen). Stichtag für die Feststellung des Zugewinns ist die Rechtshängigkeit (also Zustellung) des Scheidungsantrags. Das an diesem Tag bestehende Vermögen bezeichnet man als Endvermögen. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
Trennungs- und nachträglicher Ehegattenunterhalt ist bei entsprechender Bedürftigkeit eines Ehepartners zu erwarten. Hier kommt es aber entscheidend auf die Vermögensverhältnisse der Ehegatten vor und nach der Scheidung bzw. Trennung an.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungausgleich betrifft die gleiche Teilhabe der Ehegatten an den während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften. Hierfür ist es wichtig, dass Sie sich einen Überblick über alle bestehenden Renten- und Versorgungsanwartschaften verschaffen, damit alle ausgeglichen werden können.
Umgang und Sorgerecht der Kinder klären
Eine Vereinbarung zum Umgangsrecht der Kinder ist in einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Können sich die Eltern über das Umgangsrecht nicht einigen, entscheidet das Familiengericht auf Antrag über eine Umgangsregelung, die dem Kindeswohl am ehesten entspricht.
Bezüglich des Sorgerecht ist festzuhalten: Bestand während der Ehe gemeinsames Sorgerecht, besteht dieses grundsätzlich auch während Trennung und Scheidung fort. Die Eltern haben sich in wichtigen Angelegenheiten sodann miteinander zu verständigen. Eine Übertragung des Sorgerechts auf ein Elternteil kommt nur dann in Betracht, wenn nachgewiesen ist, dass das andere Elternteil zur Erziehung des Kindes ungeeignet ist oder wenn die gemeinsame Ausübung der Sorge wegen der bestehenden Konflikte unmöglich ist.
Neues Testament
Für den Fall, dass Sie bereits ein Testament aufgesetzt hatten, in dem Ihr Ehepartner bedacht wurde und dies nach Trennung nicht mehr möchten, sollten Sie zügig ein neues Testament aufsetzen. Auch wenn noch kein Testament besteht, ist die Errichtung eines solches für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung sinnvoll, da die gesetzliche Erbfolge sich erst mit Abschluss des Scheidungsverfahrens ändert.
Beratung durch einen Anwalt
Auf dem gesamten Weg von Trennung bis zur Scheidung unterstützt Sie Ihr Anwalt für Familienrecht gerichtlich und außergerichtlich, um für Sie und Ihre Kinder die besten Ergebnisse zu erzielen. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Unterstützung benötigen. RA’in Grenzebach steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.